Informationen für Projektleiterinnen, Projektleiter, BBS und Betreiber
Wer in Deutschland
- gentechnische Arbeiten durchführen,
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freisetzen oder
- Produkte, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, in Verkehr bringen will,
muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen, anmelden bzw. einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dies kann auf dem Postweg oder online erfolgen (siehe unter Antragstellung und Mitteilungen).
Für Verfahren zu gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten sind die jeweils dafür bestimmten Behörden der Bundesländer zuständig, im Freistaat Sachsen das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL, siehe Zuständigkeiten, Kontaktmöglichkeiten). Die Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit GVO, insbesondere mit gentechnisch veränderten Pflanzen, und die Genehmigung des Inverkehrbringens von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die Genehmigung von klinischen Prüfungen mit GVO ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.
Informationen für Projektleiterinnen, Projektleiter, BBS und Betreiber
Weitergehende Informationen können Sie dem Leitfaden »Arbeiten in gentechnischen Anlagen« (Download rechts) entnehmen. Dieser Leitfaden soll Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und Betreibern gentechnischer Anlagen und anderen interessierten Personen einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen zur Gentechnik, zuständige Behörden sowie über die Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz geben.
Besonders Projektleiterinnen, Projektleitern und den Beauftragten für Biologische Sicherheit sowie allen, die es werden wollen, soll der Leitfaden als Hilfestellung dienen. Es werden darin häufig gestellte Fragen aufgegriffen.
Antragstellung und Mitteilungen
Antragstellung auf dem Postweg:
Für die Anzeige, Anmeldung bzw. Beantragung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten können die entsprechenden Formulare von der Homepage der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG, siehe rechte Spalte) abgerufen und nach Fertigstellung auf dem Postweg an die zuständige Behörde gesendet werden.
Online-Antragstellung:
Seit Januar 2023 haben Betreiber gentechnischer Anlagen im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, Anmeldungen, Anzeigen und Mitteilungen nach dem Gentechnikrecht auch online vorzunehmen. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens ist es jedoch nicht möglich, auf diesem Weg Genehmigungen zu beantragen.
Die Online-Antragstellung erfolgt über das Serviceportal des Freistaates Sachsen: Amt24, dort werden Online-Formulare zur Verfügung gestellt, die auf Basis der Formblätter der LAG entwickelt wurden.
Hinweis: Aktuell findet die Umstellung der Onlinedienste im Serviceportal Amt24 auf die bundesweit einheitlichen Nutzerkonten BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK) statt. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Nutzung des sächsischen Servicekontos zur digitalen Antragstellung nicht mehr möglich. Bis zum Abschluss der Umstellung ist die digitale Antragstellung über Amt24 für gentechnische Anlagen vorübergehend nicht möglich. Sobald die Umstellung erfolgreich abgeschlossen ist, finden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen.
Weitere Informationen zu den neuen Nutzerkonten finden Sie unter https://amt24.sachsen.de/zufi/zum-servicekonto
Die Antragstellung auf dem Postweg ist weiterhin möglich.